ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Models und den jeweiligen Kunden verbindlich, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Als Kunde gilt derjenige, der bei der FOTOGEN AG ein Model bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Die FOTOGEN AG gilt als Vermittler im Sinne des schweizerischen Arbeitsvermittlungsgesetzes und tritt als Abschlussagent auf. Daher tritt die FOTOGEN AG als direkter Stellvertreter des Models auf und gibt gegenüber dem Kunden Erklärungen im Auftrag und Namen dessen ab.

HONORAR BZW. VERMITTLUNGSPROVISION UND -GEBÜHR; MEHRWERTSTEUER

Der Kunde ist für den ordnungsgemässen Ablauf der Buchung sowie deren Bezahlung verantwortlich. Demzufolge ist der Kunde gegenüber der FOTOGEN AG zur Zahlung des gesamten Rechnung’s Betrages inklusive Vermittlungsgebühr verpflichtet, welche in der client model booking confirmation und/oder in einer E-Mail Buchungsbestätigung vereinbart wurde und Bestandteil der darin aufgeführten Honorarsumme ist. Die FOTOGEN AG  kommt für die Sozialleistungen und allfälligen Steuern als Dienstleistung gegenüber dem Kunden auf. Folgebuchungen sind ausschliesslich über die Agentur FOTOGEN AG abzuwickeln. Direkte Anfragen oder Buchungen des Models unter Umgehung der Agentur sind strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung berechtigt die Agentur FOTOGEN AG zu einer Forderung, gegenüber dem Kunden, von CHF 2.000.- (Zweitausend Schweizer Franken) pro Verletzung. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von weiteren Schäden. Die Bezahlung einer solchen Forderung befreit den Kunden nicht von der Einhaltung seiner Pflichten.
Das Modelhonorar wird demnach pro Auftrag und Model neu verhandelt.

SPESEN UND AUSLAGEN

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden (Halbtags und Stundenbuchungen ausgenommen) nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. Bei Ganz- Tagesbuchungen ist der Kunde für Mahlzeiten verantwortlich. Die Vergütung der Spesen ist mit dem Kunden im voraus zu vereinbaren.

ZAHLUNGSKONDITIONEN

Das Model Honorar/Ausfallhonorar sowie die Spesen und Auslagen sind vom Kunden 10 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Die Zahlung hat in der Währung zu erfolgen, wie sie in der client model booking confirmation vereinbart wurde, oder auf der Rechnung ersichtlich ist.

OPTIONEN UND BUCHUNGEN

Optionen sind Termin verbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Einsatz des Models oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die FOTOGEN AG eine Festbuchung erfolgt. Samstage und Sonntage gelten nicht als Werktage. Es gilt zentraleuropäische Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich und sind auf Verlangen des Kunden unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten durch die FOTOGEN AG unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der FOTOGEN AG steht das Gegenrecht zu. Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der FOTOGEN AG bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Einsatzbeginn des Models annullieren. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 100 % (einhundert Prozent) des vereinbarten Gesamthonorars, sofern kein Ersatztermin genannt wird. Bereits bezahlte Spesen, Reisekosten oder Umbuchungsgebühren gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.

ANNULLIERUNGEN

Aus wichtigem Grund kann eine Festbuchung vom Kunden oder vom Model annulliert werden. Einen wichtigen Grund stellen beispielsweise Umstände dar, welche eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen würden. Die Annullierung ist der FOTOGEN AG unverzüglich mitzuteilen. Für eine Buchung von über einem Arbeitstag gelten folgende Annullierungs-Bestimmungen: die Annullierung hat so viele Werktage vor Einsatzbeginn des Models zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind – mindestens jedoch drei Werktage. Für Tages- und Stundenbuchungen gelten folgende Annullierungs-Bestimmungen: die Annullierung hat mindestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn des Models zu erfolgen.
In beiden Fällen gelten folgende Annullierungs-Bestimmungen: die Annullierung hat während den üblichen Büro-Öffnungszeiten zu erfolgen. Wird die Annullierung vor 12 Uhr mittags bekannt gegeben, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Auch hier gelten Samstage und Sonntage nicht als Werktage und es ist zentraleuropäische Zeitrechnung zu berücksichtigen.
Erfolgt die Annullierung durch den Kunden nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, so ist das vereinbarte Honorar gemäss der Buchung dennoch geschuldet. Erfolgt die Annullierung durch das Model, so bemüht sich die FOTOGEN AG nach besten Kräften, gegebenenfalls unter Einbezug anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

Die FOTOGEN AG kann für durch die Annullation entstandenen Kosten nicht haftbar gemacht werden. Es gelten insbesondere die Haftungsausschluss-Bestimmungen gemäss Punkt :“Haftungsausschluss“ .

ARBEITSZEITEN

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden – bei einer halben Tagsbuchung, 4 Stunden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 bis 18.00 Uhr inklusive einer Stunde Mittagspause. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Einsatzort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

Die Vergütung der Reisezeit ist mit dem Kunden im Voraus zu vereinbaren. Abendarbeit zwischen 20.00 und 23.00 Uhr wird mit einem Zuschlag von 50 % (fünfzig Prozent) des vereinbarten Stundenhonorars berechnet. Nachtarbeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % des Stundenhonorars in Rechnung gestellt. Arbeitsstunden, welche vom Model über die in der client model booking confirmation vereinbarte Einsatzzeit hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden. Überstunden werden je nach Stundenhonorar pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird als Kulanz nicht berechnet. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet. Die Reisezeit von über einer Stunde wird mit 50 % (fünfzig Prozent) des Stundenhonorars berechnet.

REKLAMATIONEN/BEANSTANDUNGEN

Bei Beanstandungen, welche die geplante Durchführung der Buchung verunmöglichen, hat der Kunde umgehend die FOTOGEN AG zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Fotos zum Nachweis der Reklamationsgründe zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyle, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei berechtigten Reklamationen, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model. In jedem Fall sind jedoch die Reisekosten vom Kunden zu übernehmen. Wurden mit dem Model dennoch die Buchung durchgeführt (insbesondere jegliche Veröffentlichungen), so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation. Wurde eine Verspätung oder eine Verzögerung durch das Model verursacht (beispielsweise verschlafen, verpasstes Verkehrsmittel, etc.), so hat es entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tages-Honoraranspruch. Kann produziertes Material aus technischen, ästhetischen, politischen oder religiösen bzw. ethischen Gründen nicht verwendet werden, so kann weder das Model noch die FOTOGEN AG dafür haftbar gemacht werden. Die vereinbarten Honoraransprüche bleiben bestehen.

URHEBERRECHTE

Soweit dem Kunden Urheberrechte bzw. Mit-Urheberrechte an den produzierten Medien (z.b. Fotografien, Video-, Ton- und Textproduktionen, sei es im Print-, Online-, Radio- oder Fernsehbereich) zustehen und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar gemäss Buchung, die Verwendungs- bzw. Nutzungsrechte an den genannten Mittel ausschliesslich dem genannten Kunden für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzform eingeräumt. Es besteht kein Anrecht auf Exklusivität des Models ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung. Jede weitergehende Verwendung bzw. Nutzung (insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Internet, Kataloge, Broschüren, Pr-Materialien, Flyer und dergleichen sowie Gebrauch des Model-Namens) bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der FOTOGEN AG ist für jede einzelne Veröffentlichung ein angemessenes Honorar zu leisten. Sollten solche Medien ohne das Wissen der FOTOGEN AG dennoch veröffentlicht werden, so hat der Kunde für den entstandenen Schaden, sei es in finanzieller oder hinsichtlich der Reputation bzw. entgangenem Gewinn einzustehen.

HAFTUNGSAUSCHLUSS

Die FOTOGEN AG  ist ein Vermittler. Die Verträge werden zwischen dem Model und dessen Kunden vereinbart. Daher haftet die FOTOGEN AG lediglich für die sorgfältige Auswahl und Instruktionen der Models. Jegliche weitere Haftung aus einer Buchung und die damit entstandenen Copyrights ist ausgeschlossen – der Kunde sowie das Model sind nicht berechtigt, Forderungen gegen die FOTOGEN AG zu stellen, welche aus urheberrechtlichen/Copyright Gründen entstehen mögen. Die Haftung der Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Gesamthonorar der Modelbuchung beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

BESONDERE PFLICHTEN DES KUNDEN

Bei besonders risikoreichen Buchungen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschliessen. Ist der FOTOGEN AG das ein zugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in der Höhe von 70 % (siebzig Prozent) des vereinbarten Gesamthonorars gemäss der Buchung.

Das Model ist ebenfalls zur Verweigerung der Leistung berechtigt, um die Intimsphäre und psychische Gesundheit zu schützen oder politische, religiöse oder ethische Wertvorstellungen zu wahren. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der FOTOGEN AG vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während des Einsatzes zu Buchungsänderungen oder –Ergänzungen anzuhalten oder Vorort Verträge oder Releases zu unterschreiben. Für die Gültigkeit derartiger Änderungen muss eine schriftliche Bestätigung der FOTOGEN AG vorliegen, ansonsten sind sie nichtig. Buchungen im Zusammenhang mit pornografischen Darstellungen sind nicht zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models zu respektieren und schützen.

Dem Kunden ist es untersagt persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern des Models in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Sobald ein Model/Artist von der Agentur vorgestellt und erfolgreich vermittelt wird, verpflichtet sich der Kunde diese zukünftig über die Agentur zu buchen.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Die Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten während und 10 Jahre nach Beendigung der einzelnen Buchungen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages gegen geltendes Recht verstossen und somit nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages nicht. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Falle so anzupassen oder durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche in gültiger Form der wirtschaftlichen Zielsetzung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

Für Klagen sind die ordentlichen Gerichte in Zürich zuständig. Zwischen den Parteien findet ausschliesslich schweizerische Rechtsanwendung statt.

FOTOGEN AG

 

 

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